Abnahme Haus
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Abnahme Haus: Hausabnahme (Neubau)
Oft jahrelang waren Vorbereitungs-, Planungs- und Bauphasen am Laufen.
Dann steht eigentlich nur noch die Bauabnahme vom neuen Haus an.
Abnahme Haus – Die Abnahme vom Haus ist ein Termin, den die Auftragnehmer (Bauträger, Architekten, Bauunternehmen) gerne in seiner Wichtigkeit herunterspielen: „dann übergeben wir Ihnen endlich den Schlüssel und schon können Sie einziehen“.
Bauherren wiederum wissen nur begrenzt über die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer Abnahme ergeben.
Abnahme Haus: ohne Abnahme – geht das?
In vielen Fällen erfolgt die Abnahme gar, ohne dass es der Bauherr überhaupt mitbekommen hat.
Damit Ihnen das nicht passiert, und vor allem, was sich rechtlich ergibt, haben wir nachfolgend entsprechende Informationen für Sie zusammengestellt.
Keinesfalls sollten Sie außerdem auf Bauberatung, Bauüberwachung und auch einen unabhängigen Sachverständigen bei der Abnahme vom Haus verzichten.
In Berlin, Potsdam und weiten Teilen Brandenburgs können Sie sich damit vertrauensvoll an uns wenden.
Abnahme Haus: Langwierige Gerichtsprozesse wegen Baumängeln
Wie extrem der Termin der Abnahme eines Hauses durch den Bauherrn unterschätzt wird, ergibt sich schon durch die enorme Anzahl an Gerichtsverfahren, die in diesem Zusammenhang permanent bundesweit ausgetragen werden – und deren Tendenzen sind eher steigend als fallend.
Die durchschnittliche Laufzeit in der ersten Instanz beträgt dabei aufreibende 44 Monate!
Damit die Bauabnahme wirklich reibungslos in Ihrem Sinne klappt, müssen Sie schon vor der Unterzeichnung des Bauvertrags ansetzen.
Denn eine formelle Bauabnahme ist in Deutschland nicht zwingend notwendig.
Dann kann es Ihnen passieren, dass das Haus schon als abgenommen gilt, wenn Sie die Schlüssel erhalten haben, eingezogen sind oder nur die Heizung eingeschaltet haben.
Abnahme Haus: Der Bauherr will endlich in sein Haus
Viele Bauherren mögen aber vielleicht sogar denken, dass daran ja eigentlich nichts auszusetzen ist.
Schließlich war der Hausbau in vielen Fällen ein mehrjähriges Projekt, und nun möchte man endlich in den wirklich eigenen vier Wänden wohnen.
Dabei dürfen Sie aber keinesfalls übersehen, dass mit der Bauabnahme extrem einschneidende rechtliche Veränderungen eintreten:
- nach erfolgter Abnahme müssen Sie dem Unternehmer oder Auftraggeber nachweisen, dass er nicht vertragsgemäß gebaut hat
- vor der erfolgten Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass er seinen Vertrag erfüllt hat
- die Verantwortung des Projekts geht auf Sie über (Diebstahl, Vandalismus, Naturkräfte, Versicherungsbedarf)
- mit der Abnahme wird in der Regel die Abschlussrate fällig
- zeitlich begrenzte Gewährleistungspflicht beginnt zu laufen (zumeist 5 Jahre)
Abnahme Haus: Die Umkehr der Beweispflicht kann hohe Kosten für Sie bedeuten
Gerade die Beweispflicht kann teuer werden, wenn Sie das Haus bereits abgenommen haben.
Stellen Sie sich vor, die Kellerwände sind feucht und der Verdacht ist naheliegend, dass die gesamte Kellerdämmung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Sie müssen nun einen Gutachter hinzuziehen, Proben nehmen und Messungen durchführen lassen – weil Sie in der Beweispflicht sind.
Hätten Sie beispielsweise bei der Abnahme festgestellt, dass die Kellerwände feucht sind, hätten Sie einen Vorbehalt protokollieren können.
Dann wäre die Abnahme für diesen Teil des Vertrags nicht erfolgt, die Gewährleistungszeit hätte nicht begonnen und der Auftragnehmer ist weiterhin in der Beweispflicht.
Abnahme Haus: Preisminderungen noch während der Abnahme vom Haus
Konnten Sie einen Vorbehalt jedoch protokollieren, kann es auch sein, dass Ihnen der Auftragnehmer dafür sogar noch während der Abnahme eine Preisminderung vorschlägt.
Das klingt natürlich verlockend. Doch ist die Minderung zu gering kalkuliert, müssen Sie für die Mehrkosten selbst aufkommen.
Dazu eine beinahe schon rhetorische Frage: glauben Sie, der Auftraggeber würde die Minderung tatsächlich so großzügig ansetzen?
Abnahme Haus: Vor dem Bauvertrag ist vor der Abnahme!
Was stattdessen (wenn der Vorbehalt bereits vermerkt ist) viel besser ist: Sie können die dreifache Summe der Leitung (laut Bauvertrag) einbehalten zur Absicherung.
Oder Sie fordern schon zuvor mit dem Bauvertrag eine Fertigstellungs- als auch eine Gewährleistungsbürgschaft oder Garantie.
Dazu ist es aber notwendig, dass das alles schon vor der Vertragsunterzeichnung in den Vertrag muss.
Später wird Ihnen kein Auftraggeber diese Möglichkeit einräumen.
Abnahme Haus: Wir helfen Ihnen und beraten Sie optimal
Die Vorbereitung zur Abnahme von Ihrem Haus beginnt also schon weit im Voraus: noch vor der Vertragsunterzeichnung müssen sämtliche Punkte in den Bauvertrag.
Außerdem sollten Sie während der Bauzeit auch eine unabhängige Bauüberwachung einsetzen, die Gewerke und Bauabschnitte überprüft, die später nicht mehr zu sehen sind (Beispiel Kellerdämmung).
Damit alles im Vertrag so steht, wie Sie es brauchen, müssen Sie einen Bauberater und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Baurecht ins Boot holen.
Die Bauüberwachung sollte darüber hinaus auch bei der Abnahme des Hauses dabei und für Sie da sein.
Gerne übernehmen wir diese Bereiche zuverlässig und kompetent und bieten Ihnen noch dazu ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.