Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung
Eigentumswohnung Übergabe in Berlin oder Brandenburg steht an?
Nehmen Sie uns lieber mit zur Übergabe Ihrer Eigentumswohnung, Sie können sich Ärger und großen Schaden mit der richtigen Beratung ersparen.
Wir sind sehr kleinlich bei der Abnahme einer Eigentumswohnung für Sie und in Ihrem Sinne.
Wir beraten Sie bei Ihrer Eigentumswohnungs Abnahme und Übergabe zum Festpreis.
Unverbindliche Beratung für Abnahmen mit Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung unter
Telefon 030-92 28 35 35
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Das Abnahmeprotokoll bei einer neuen Eigentumswohnung
Baubegleitung und Bauüberwachung für Ihre Eigentumswohnung.
Bei einem Neubauprojekt (beispielsweise Ein- oder Zweifamilienhaus) führen sämtliche Planungen und Bauausführungen zur Bauabnahme durch den Bauherren.
So natürlich auch beim Kauf einer Eigentumswohnung, die noch zu erstellen ist oder gerade erstellt wird.
In der Regel wird ein Bauvertrag geschlossen, der die umfassende und detaillierte Baubeschreibung enthält.
Nach genau diesen Vorgaben muss dann die Abnahme erfolgen.
Als Beleg für die Übergabe der Eigentumswohnung an den Auftraggeber steht das Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung.
Jedoch sollten Sie niemals warten, bis es soweit ist.
Unter Umständen kann es sogar sein, dass diese Abnahme stattgefunden hat, ohne dass Sie es überhaupt realisiert haben.
Daher bieten wir in Berlin, Potsdam und Brandenburg unsere Dienstleistungen schon weit vor Bauabnahme und Abnahmeprotokoll an.
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Schon die Vertragsinhalte regeln die spätere Abnahme und damit das Abnahmeprotokoll
Der Kauf einer neuen Eigentumswohnungs lässt sich am ehesten mit dem Kauf eines Bauträgerhauses vergleichen.
In beiden Fällen sind nicht Sie, sondern der Auftragnehmer (Bauträger) der Bauherr.
Dennoch wird mit Ihnen ein Vertrag geschlossen, in dem sämtliche Leistungen, die aus dem Bau hervorgehen, festgehalten werden.
Entsprechend dieses Vertrages muss diese Leistung dann erfüllt werden.
Das ist in der Regel die Abnahme. Doch bei der Form der Abnahme und des Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
So kann der Auftragnehmer durch eine Schlüsselübergabe, durch Ihren Einzug in die Eigentumswohnung oder gar der Zahlung der Abschlussrate von einer konkludenten (stillschweigenenden) Abnahme ausgehen.
Das Abnahmeprotokoll beruht also auf einer bestimmten Form der Wohnungsabnahme – und zwar der formellen Bauabnahme.
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Qualitätssicherende Bauüberwachung, die bei Nichtbeseitigung der Mängel ebenfalls Bestandteil des Abnahmeprotokolls wird
Die müssen Sie aber vertraglich festhalten. Nur dann ist sie zwingend vorgeschrieben. Doch zahlreiche Baumängel können an Gewerken während der Bauzeit entstehen, die Sie später überhaupt nicht mehr sehen.
Ein klassisches und typisches Beispiel: die Anschlüsse der Fußbodenheizung sind mangelhaft oder der Estrich hatte noch keine Belegreife und dennoch wurde bereits gefliest.
Nun ist es aber gerade beim Bau und kauf von Eigentumswohnungen so, dass ebenfalls zumeist ein Bauträger (oder eine andere Form eines Bauinvestors) für die Bauausführung verantwortlich ist.
Damit ist dieser Bauträger auch der Bauherr. Der kann Ihnen wiederum untersagen, dass Sie die Baustelle vor der Wohnungsübergabe aufsuchen dürfen. Auch das muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Checkliste für das Abnahmeprotokoll auf Basis des unterzeichneten Vertrags
Das ist wichtig, denn nur so können Sie eine unabhängige Bauüberwachung, wie wir Sie Ihnen anbieten, durchführen und qualitätssicherende Maßnahmen ergreifen.
Außerdem fließen die so festgestellten Baumängel gegebenenfalls in das Abnahmeprotokoll für die Eigentumswohnung ein, wenn sie bis dahin noch nicht behoben sind.
Sind also die Bauüberwachung sichergestellt und außerdem die formelle Abnahme vereinbart, sollten Sie sich die Ausführungen des Vertrags und der dazugehörigen Baubeschreibung genau ansehen und auf dieser Grundlage eine Checkliste für das Abnahmeprotokoll erstellen.
Abnahmeprotokoll-Checklisten aus dem Internet haben den Nachteil, dass sie Ihre Besonderheiten im vertrag nicht berücksichtigen können und Sie gegebenenfalls etwas vergessen.
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Mögliche Inhalte des Abnahmeprotokolls Ihrer neuen Eigentumswohnung
Bei der Bauabnahme besteht dann die Möglichkeit der Annahme, der Abnahmeverweigerung und der Protokollierung von Vorbehalten.
Viele Käufer von Eigentumswohnungen sind sich aber der rechtlichen Schritte nicht im Klaren und unterschreiben ein Abnahmeprotokoll leichtfertig und schnell.
Denn damit bestätigen Sie folgende Punkte bzw. verändern diese in ihren rechtlichen Auswirkungen:
- nach der Bauabnahme müssen Sie beweisen, dass er Auftragnehmer nicht vertragsgemäß gearbeitet hat (Proben, Gutachten usw.)
- Sie bestätigen die vertragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten
- die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen
- die Schlusszahlung wird fällig
- Sie sind nun für die Eigentumswohnung verantwortlich
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Selbst für Experten nicht immer einfach – aber für Baulaien?
Sollten Sie jedoch Baumängel festgestellt haben, können Sie nicht grundsätzlich die Abnahme verweigern.
Dazu müssen es wesentliche Baumängel sein.
Doch was sind wesentliche und nicht wesentliche Baumängel? Selbst Sachverständige haben hier oft Schwierigkeiten, weil die Grenzen fließend sind.
Daher sollte in einem solchen strittigen Fall ein Vorbehalt in das Abnahmeprotokoll der Eigentumswohnung aufgenommen werden.
So wird die Zahlung für die Bauleistung noch nicht fällig, die Beweispflicht bleibt beim Auftragnehmer und die Gewährleistungsfrist läuft ebenfalls noch nicht.
Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Keinesfalls vorschnell eine Minderung der Bausumme vereinbaren bei bestehenden Mängeln
Auf Minderungen der Gesamtsumme noch während der Abnahme sollten Sie jedoch verzichten, da bei der Mängelbehebung sonst Zusatzkosten entstehen können, die Sie zu zahlen haben.
Als Fazit lässt sich feststellen: wie das Abnahmeprotokoll aussehen wird (und ob überhaupt eine entsprechende Abnahme durchgeführt werden muss), regelt bereits der Vertrag.
Daher sollten Sie schon vor der Vertragsunterzeichnung auf uns zukommen.
Wir überprüfen dann den Vertrag.
Anschließend übernehmen wir die qualitätssicherende Bauüberwachung und sind auch bei der Abnahme an Ihrer Seite, damit Sie keine Fehler beim Abnahmeprotokoll für Ihre Eigentumswohnung machen.
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