Abnahmeprotokoll Neubau
Abnahmeprotokoll Neubau
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Nachdem der Wunsch nach einem Eigenheim umgesetzt wurde, beginnt in der Regel nach der Finanzierungszusage, der Planungsphase und der Unterschrift unter den Bauvertrag die Bauphase.
Die Bauabnahme stellt für viele Bauherren dann den Abschluss dieser Erstellungsphase dar, der den möglichen Einzug in das neue Haus markiert.
Doch das Abnahmeprotokoll hat vor allem für Sie als Bauherr weitreichende Konsequenzen.
Wenn man es wirklich streng betrachtet und Sie keinesfalls auch nur den geringsten Fehler machen wollen, der Sie womöglich viel zusätzliches Geld kostet, beginnt die Bauabnahme spätestens mit der Vertragsunterzeichnung des Bauvertrags.
Abnahmeprotokoll Neubau: Bauherren ist das Risiko durchaus bewusst
Wie viele Dinge auf einer Baustelle schiefgehen können, wissen die meisten Bauherren.
Entsprechend hat sich das Verhalten, das neue Eigenheim umzusetzen, deutlich verändert.
Nur noch etwa 20 Prozent aller privaten Neubauten wird klassisch über den Architekten abgewickelt.
Dagegen liegen Fertigbau- und Bauträger-Häuser voll im Trend. Oftmals, weil die zukünftigen Neubaubesitzer davon ausgehen, dass sie ihr finanzielles Risiko während der Bauzeit damit gering halten.
Doch stattdessen haben sich nur neue Fallstricke aufgetan.
Eine veränderte Wahrnehmung der Vertrags- und Bauphase sollte schon eingetreten sein, nur in eine völlig andere Richtung.
Abnahmeprotokoll Neubau: Der Staat hilft Ihnen bei der Beauftragung kompetenter Fachleute, die hinter Ihnen stehen
Das geht sogar so weit, dass selbst der Staat diese Möglichkeiten unterstützt, indem er sich bis zur Hälfte der Kosten beteiligt.
Zwar setzt das die Umsetzung der Energieeinsparverordnung voraus, doch die strengen Auflagen aus der EnEV müssen sowieso erfüllt werden. Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie vom Staat zu den folgenden Dienstleistungen bis zur Hälfte der Kosten bis zu einer bestimmten Höhe:
- Bauberatung (auch nach energetischen Aspekten): bis zu 1.000 Euro
- Baubegleitung: (auch nach energetischen Aspekten: bis zu 4.000 Euro
Dieser Kostenumfang sichert diese Dienstleistungen auf jeden Fall ab, so wie auch wir Sie für Sie und einzig zu Ihrem Vorteil anbieten.
Während der Bauberatung werden Ihre Anforderungen und Wünsche mit rechtlichen und bautechnischen Ansprüchen in Einklang gebracht und anschließend innerhalb Ihres Finanzierungsrahmens harmonisiert.
Im Bauvertrag wird das alles umgesetzt, allerdings empfehlen wir Ihnen, dass wir als auch ein Fachanwalt für Bauwesen den Bauvertrag vor der Unterzeichnung nochmals überprüfen.
Abnahmeprotokoll Neubau: Schon die Formulierungen im Bauvertrag entscheiden über die rechtlichen Auswirkungen des Abnahmeprotokolls
Es müssen unbedingt bestimmte Formulierungen im Abnahmeprotokoll Neubau enthalten sein oder eben anders niedergeschrieben werden, damit Sie keinen Nachteil und vor allem keinen finanziellen Schiffbruch nach Eintreten der Bauphase und während der Gewährleistungspflichtzeit erleiden.
- Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die jedoch keinesfalls abschließend sind:
- Vereinbarung einer förmlichen Bauabnahme
- Bereitstellung des Auftragnehmers von Gewährleistungs- und Fertigstellungsbürgschaft
- bei Bauträger-Projekten zusammen mit Ihrem Sachverständigen freier Baustellenzutritt zum Überprüfen etwaiger Baumängel
- präzise Formulierungen bei der Baubeschreibung (wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags)
Aufgrund eines solchen Bauvertrags übernehmen wird dann auch sämtliche erforderlichen Besichtigungen und Mängelprüfungen, wenn Sie uns den Auftrag dazu erteilen.
Auch hier werden Mängelprotokolle erstellt.
Während der Bauphase sind das dann durchschnittlich sieben bis acht Prüfungstermine vor Ort. Sämtliche Protokolle fließen dann in das Bauabnahmeprotokoll ein.
Abnahmeprotokoll Neubau: Die Bauabnahme ist erheblich mehr als Ihr Einzugstermin!
- Die Bauabnahme ist mit einer gewaltigen Verschiebung der rechtlichen Situation verbunden:
- die Beweispflicht für Mängel geht auf Sie über (nicht der Handwerker muss jetzt ordentliche Arbeit nachweisen, Sie dafür, dass er nicht ordentlich gearbeitet hat)
- die Gewährleistungspflicht beginnt zu laufen
- Sie übernehmen die Verantwortung für die Baustelle (Diebstahl, Beschädigung, höhere Gewalten)
- die Abschlussrate wird fällig (auch wenn Sie später Mängel feststellen)
Abnahmeprotokoll Neubau: Nicht einmal zahlreiche Handwerksbetriebe sind damit vertraut, was bei einer Abnahme vorzulegen ist
Wenn Sie etwas durch das Internet stöbern, werden Sie beim Lesen relevanter Themen (und Foren) schnell feststellen, dass viele Handwerker nicht einmal wissen, zu was sie bei der Bauabnahme verpflichtet sind.
So sind beispielsweise für die Elektroinstallation sämtliche Mess- und Prüfergebnisse, Bedienungsanleitungen und Installationspläne zu übergeben.
Viele Handwerker sind der Meinung, diese stünden dem Bauherren nur zu, wenn vertraglich festgelegt.
Dabei gelangt ein Neubau überhaupt nicht zur Abnahmereife, wenn diese Dokumentation fehlt. So sieht es mit vielen anderen Dokumenten aus.
Abnahmeprotokoll Neubau: Inhalte im Abnahmeprotokoll Ihres Neubaus
Ein wichtiger Bestandteil des Abnahmeprotokolls ist also eine Auflistung sämtlicher Dokumente, Anleitungen und Verlegepläne.
Dazu kommen bescheinigte Messungen und Abnahmen (Kanal, Schornstein, Elektro).
Erst dann sind alle andere Punkte für das Abnahmeprotokoll relevant, also das Überprüfen der Außenanlagen und richtigen Grundstücksgrenzen bis hin zu einer Betriebsprüfung der Haustechnik und das Überprüfen eventueller Mängel.
Abnahmeprotokoll Neubau: Sie müssen im Abnahmeprotokoll keine Einigung erzielen!
Das Abnahmeprotokoll für den Neubau sieht dabei nicht zwingend vor, dass zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einigung erzielt werden muss.
Protokollieren Sie Vorbehalte, werden diese Gewerke und Arbeitsabschnitte von der Abnahme ausgenommen und der Auftragnehmer muss nach wie vor beweisen, vertragsgemäß gebaut zu haben.
Keinesfalls sollten Sie sich daher auf Preisminderungen einlassen, die der Auftragnehmer nun womöglich vorschlägt, um doch noch alles zu einem Abschluss zu seinen Gunsten zu bekommen.
Abnahmeprotokoll Neubau: Wir helfen Ihnen – setzen Sie sich daher schnellstmöglich mit uns in Verbindung
Sie sehen also, das Abnahmeprotokoll beim Neubau ist mit wichtigen und ernst zu nehmenden rechtlichen Konsequenzen verbunden.
Der Auftragnehmer wird buchstäblich um jeden Preis versuchen, diese rechtlichen Konsequenzen nun auf Sie abzuwälzen.
Viele Bauherren sind damit überfordert, weil einfach Laien in Bezug auf Baurecht und Bauwissen.
Daher können Sie uns jederzeit aufsuchen.
Ob vor der Bauvertragsunterzeichnung, der Bauphase oder vor der Abnahme des Neubaus.
Völlig unverbindlich erklären wir Ihnen, wie Sie sich in der jeweiligen Situation zu verhalten haben und helfen Ihnen auch beim Abnahmeprotokoll für Ihren Neubau.