Checkliste Hausabnahme
Checkliste Hausabnahme bzw. Bauabnahme
Wir begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben als Baubegleiter bzw. Bauüberwacher.
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Der Bau eines Hauses ist zeitaufwendig und komplex.
Ob nun Gebäude durch Bauträger oder Bauunternehmen erstellt werden, spielt zunächst keine Rolle.
Fakt ist, dass im Baugewerbe ein harter Wettbewerbsmarkt herrscht. Unternehmen unterbieten sich nicht selten in Preisen, um Arbeiten buchstäblich um jeden Preis an Land zu ziehen.
Dazu kommen noch einige schwarze Schafe, deren primäres Ziel einzig die Gewinnmaximierung ist.
Die Einsparungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt.
Checkliste Hausabnahme: Bauabnahme niemals ohne ausführliche Checkliste
Dazu kommt oftmals der enorme Zeitdruck, unter denen Arbeitstrupps und Handwerker stehen.
Alles „beste“ Voraussetzungen für zahlreiche Mängel rund um den Neubau. Schon vor der Bauabnahme sollte sich der Bauherr oder Hauskäufer eine gesicherte Position verschaffen.
Davon ausgehend sollte dann auch weit vor der Bauabnahme eine ausführliche Checkliste angelegt werden, um diese bei der Haus- oder Bauabnahme konsequent bis in das letzte Detail abzuarbeiten.
Checkliste Hausabnahme: Erstellen Sie Ihre Checkliste detailliert anhand der zum Vertrag gehörenden Baubeschreibung
Schon vor der Vertragsunterzeichnung, also noch weit vor Baubeginn, sollten Sie die Bauabnahme (Endabnahme) immer als wichtige Etappe mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen im Auge behalten.
Ist das Haus abgenommen, geht die Beweispflicht für Baumängel auf den Bauherrn oder Hauskäufer über.
Zuvor ist es der Bauunternehmer oder Bauträger, der beweisen muss, dass er ordnungs- und vertragsgemäß gearbeitet hat.
Eine Checkliste Hausabnahme erleichtert die Feststellung von Baumängeln deutlich und ist für den Bauherrn oder Käufer deutlich kostengünstiger.
Checkliste Hausabnahme: Nicht alle Gewerke können bei der Endabnahme ordentlich beurteilt werden …
Zahlreiche Gewerke werden aber durch nachfolgende Arbeiten buchstäblich verdeckt.
Als Beispiel sei die Elektroinstallation genannt, die hinter Putz, Tapete oder Gipskartonplatten verschwindet. Genauso sieht es bei vielen anderen nicht minder wichtigen Arbeiten aus.
Hier seien als Beispiel Fenster- und Türen-Montagen nach den RAL-Richtlinien, korrekte Stromkreisanschlüsse von Haustechnik oder das korrekte Abdichten von Niedrig- und Passivenergiehäusern genannt.
Also ist es notwendig, dass zahlreiche Gewerke schon unmittelbar nach der Fertigstellung überprüft werden.
… daher Baustellenzutritt und regelmäßige Bauüberwachungen durch unabhängige Experten vertraglich regeln!
Keinesfalls sollten Sie aber eine Teilabnahme durchführen.
Vielmehr führen Sie ausschließlich technische Abnahmen durch Begehung durch. Die tatsächliche Abnahme erfolgt dann später mit der gesamten Bauabnahme.
Für diese technischen Abnahmen müssen Sie aber zunächst die Grundlagen schaffen.
Bei Bauträgerhäusern müssen Sie sich vertraglich zusichern lassen, dass Sie die Baustelle jederzeit begehen und mit Ihrem Sachverständigen überprüfen dürfen.
Denn bei einem Bauträgerhaus sind Sie „nur“ Käufer, aber kein Bauherr. Daher haben Sie – ohne die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen – kein Zugangsrecht zur Baustelle.
Checkliste Hausabnahme: vorangehende Bauprüfungen nur mit kompetenten sowie neutralen Sachverständigen und Experten
Überhaupt sollten Sie einen unabhängigen und neutralen Baubegleiter sowie einen Sachverständigen beauftragen, sämtliche Gewerke beizeiten zu überprüfen und entsprechende Mängellisten zu erstellen.
Sachverständiger/Gutachter als auch Baubegleiter oder Baubetreuer sollten Sie auch bei der Bau- oder Hausabnahme begleiten.
Dafür arbeiten Sie zusammen mit Ihren neutralen Experten eine Checkliste aus.
Diese muss sich unbedingt bis ins kleinste Detail am Vertrag und der dazugehörigen Baubeschreibung orientieren.
Explizit, wenn in der für den Bauunternehmer verbindlichen Baubeschreibung ein Marken-Baumaterial angegeben ist mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, gilt besondere Aufmerksamkeit.
Nur wir als Baubegeliter bzw. Bauüberwacher können überprüfen, ob die zugesicherten Qualitätsstandards tatsächlich eingehalten wurden.
Checkliste Hausabnahme: Arbeiten Sie mit uns als Ihrem Baubegleiter die Checkliste in Ruhe und ohne Zeitdruck ab
Dann wird die Checkliste absolut kleinlich und Punkt für Punkt ohne Druck abgearbeitet.
Lassen Sie sich nicht auf einen Bauunternehmer „unter Zeitdruck“ ein, der dazu drängt, dass er zur nächsten Baustelle fahren kann.
Je nachdem, wie grob die bereits angezeigten und noch nicht bereinigen sowie die neu entdeckten Baumängel sind, können Sie unter Umständen die Bauabnahme sogar verweigern.
Bauen Sie Ihre Checkliste dazu so auf, dass Sie sämtliche Gewerke und Materialien, die Sie überprüfen, auf der Checkliste bewerten und ausführlich protokollieren können.
Im Anschluss weiß Ihr Baubegleiter wie auch der Bausachverständige schon, ob und wie Sie einen Bau abnehmen können.
Checkliste Hausabnahme: Keine Teilabnahmen, auch wenn laut Checkliste einige Gewerke in Ordnung sind!
Sollten sich bei einigen Gewerken tatsächlich gravierende Baumängel zeigen, lassen Sie sich ebenfalls nicht auf eine Teilabnahme scheinbar ordnungsgemäß durchgeführter Arbeiten ein.
Andernfalls beginnen hier die Gewährleistungsfristen zu laufen, und – wie bereits eingangs beschrieben – sind Sie ab diesem Zeitpunkt in der Beweispflicht.
Haben Sie einen kompetenten Baubegleiter wie unser engagiertes und ausschließlich Ihnen verpflichtetes Team an Ihrer Seite, müssen Sie keine Bedenken haben.
Checkliste Hausabnahme: Baumängel können 5-stelligen Schaden verursachen!
Sie sollten sich allerdings in Erinnerung rufen, dass selbst bei ausführlichen Mängelrügen weit vor einer Bauabnahme immer noch durchschnittlich 15 bis 20 zum Teil erhebliche Mängel an einem Bau bestehen können.
Ein Viertel der Bauwerke weisen dabei Schäden bis 30.000 Euro auf, fast 10 Prozent (8 bis 9 %) zwischen 50.000 und 100.000 Euro.
Damit ein in die Insolvenz geratener Auftraggeber nicht ausfällt und Sie auf entsprechend hohen Kosten sitzen bleiben, sollten Sie zudem weitere wichtige Faktoren wie Bürgschaften und Sicherheitseinbehalt berücksichtigen.