Leistungsphasen HOAI
Leistungsphasen HOAI
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Für Planung und Bau eines Objekts werden auch die Leistungen eines Architekten (oder gegebenenfalls eines Ingenieurs) benötigt. Dessen Vergütung kann nur innerhalb eines gewissen Rahmens verhandelt werden.
Die grundsätzlichen Konditionen sind der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen, kurz HOAI, gesetzlich festgeschrieben.
Nun ist es aber so, dass der Umfang der Architektenarbeiten erheblich variieren kann.
Auch der Schwierigkeitsgrad eines Projekts kann sich maßgeblich unterscheiden.
Der Umfang der Architektenleistung wird dabei über die sogenannten Leistungsphasen der HOAI festgelegt.
Leistungsphasen HOAI: Die Festlegung des Honorar für den Architekten
Gerade angehende private Bauherren gehen oftmals davon aus, dass die Honorarvereinbarung mit dem Architekten entweder verhandelbar wäre oder sich nach der Bausumme richtet.
Ebenso weit verbreitet ist die Annahme, dass sich das Honorar aus beiden genannten Ansätzen ergibt.
Das ist jedoch falsch, wobei wie so oft ein kleiner Kern an Wahrheit enthalten ist. Architekten und Ingenieure können nicht nur, sie müssen sogar nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen, kurz HOAI, abrechnen.
Ausgearbeitet wird die HOAI dabei vom Gesetzgeber. Laut der HOAI fließen dabei mehrere Kriterien in die Berechnung:
- Umfang der erbrachten Leistungen gemäß der Leistungsphasen
- Vereinbarung des Honorars innerhalb des gültigen „Von-bis“-Bereichs der Leistungsphasen
- anrechenbare Baukosten (netto, ohne Umsatzsteuer)
- Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad)
- nach Objekt- bzw. Projektzuordnung (Freianlagen, Gebäude, raumbildende Ausbauten)
Unter raumbildenden Ausbauten sind dabei Umbau- und Anbaumaßnahmen zu verstehen.
Jedoch ist bei bestehender Bausubstanz eine konkrete Festlegung immer schwer abzuschätzen. Daher werden hier oft Zuschläge vereinbart.
Leistungsphasen HOAI: Unterscheidung der verschiedenen Leistungsphasen
Die Leistungsphasen HOAI sind in drei Gruppen unterteilt, die wiederum aus jeweils drei einzelnen Leistungsphasen bestehen.
Nachfolgend die 9 Leistungsphasen HOAI, die sich daraus ergeben, inklusive ihres Anteils bezogen auf den Gesamtumfang eines Projekts für Architekten und Ingenieure:
- Leistungsphase I: die Grundlagenermittlung, 3 Prozent
- Leistungsphase II: die Vorplanung, 7 Prozent
- Leistungsphase III: die Entwurfsplanung: 11 Prozent
- Leistungsphase IV: die Genehmigungsplanung, 6 Prozent
- Leistungsphase V: die Ausführungsplanung, 25 Prozent
- Leistungsphase VI: die Vorbereitung der Vergabe, 10 Prozent (inklusive Berechnung von Mengen und der Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses, kurz LV)
- Leistungsphase VII: die Mitwirkung bei der Vergabe, 4 Prozent
- Leistungsphase VIII: die Objektüberwachung mit Bautagebuch, 31 Prozent
- Leistungsphase IX: Objektbetreuung und Dokumentation, 3 Prozent
Es ist anzumerken, dass sich der prozentuale Anteil auf die Leistungsvergabe bei einem Gebäude bezieht. Das anteilige HOAI-Honorar weicht bei den Projekten „Raumbildende Ausbauten“ und „Freianlagen“ von den oben genannten Prozentsätzen ab!
Leistungsphasen HOAI: Kostengruppen der Leistungsphase, auch bei der Rechnungsstellung so gegliedert
Die Zusammenfassung in die drei Gruppen wird dabei folgendermaßen umgesetzt und insbesondere in der Abrechnung des Architekten so dargestellt:
- Leistungsphasen I bis IV: nach Kostenberechnung oder Schätzung (falls die Berechnung noch nicht vorhanden ist)
- Leistungsphasen V bis VI: nach Kostenanschlag oder Kostenberechnung (falls der Kostenanschlag noch nicht vorliegt)
- Leistungsphasen VIII bis IX: nach Kostenfeststellung oder Kostenanschlag (solange die Kostenfeststellung noch nicht vorliegt)
Leistungsphasen HOAI: Die umgangssprachlichen Bezeichnungen verschiedener Leistungsphasen, um Missverständnisse zu vermeiden
Daneben ist es für Bauherren auch wichtig, wie die Leistungsphasen umgangssprachlich benannt werden, damit sich für ihn beim Gespräch mit dem Architekten oder auch anderen Auftragnehmern keine Missverständnisse ergeben:
Die Leistungsphasen I bis III werden als Entwurf oder Entwurfsphase bezeichnet.
Die Leistungsphase IV ist auch als Werkplanung bekannt. Die Leistungsphasen VI und VII werden oftmals als AVA bezeichnet (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) bezeichnet.
Die Objektüberwachung (Leistungsphase VIII) ist umgangssprachlich mit der Bauleitung gleichzusetzen.
Dabei ist darauf zu achten, dass in diesem Zusammenhang auch oftmals von der Bauüberwachung die Rede ist.
Dabei ist die Bauüberwachung eine externe Leistung, mit der Bauherren in der Regel Dritte (Architekten, Sachverständige, Gutachter) beauftragen (können und sollen).
Leistungsphasen HOAI: Die verschiedenen Honorarzonen
Neben den Leistungsphasen ist dann noch der Schwierigkeitsgrad von Projekten zu berücksichtigen.
Diese Schwierigkeitsgrade sind über sechs Leistungszonen HOAI Paragraph 12) definiert.
Um diese plastisch verständlich zu machen, lässt sich folgende, beispielhafte Aussage machen: während ein Projekt der Honorarzone I eine Lagerhalle wäre, würde ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim ein Projekt der Zone VI darstellen.
Honorarzone (HZ) III käme für normale Einfamilienhäuser (HZ III mitte) oder Doppelhaushälften (HZ III unten) infrage.
Für die oft auch mitgenannte Honorarzone IV wären schon deutliche 5 schwierige Kriterienpunkte erforderlich.