Mängelliste Bauabnahme
Mängelliste Bauabnahme – jetzt Baumängel vermeiden
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Die Bauabnahme markiert für den Bauherrn oder Auftraggeber einen ganz besonderen Wendepunkt.
Wie wichtig der ist, lässt auch daraus schließen, dass wir hier auf unseren Seiten immer wieder darauf hinweisen.
Ebenso, dass sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Bauabnahme (formelle Abnahme, mit Sachverständigen und Bauleiter, inklusive regelmäßiger Besichtigungen während der Bauzeit, bei Bauträgerprojekten mit Begehungs- und Prüfungsrecht) entsprechend getroffen wurden.
Bevor es dann zur eigentlichen Bauabnahme geht, sollten Sie aber unbedingt auch eine Mängelliste anfertigen, die sämtliche Eventualitäten und mögliche Baumängelquellen umfasst.
Mängelliste Bauabnahme: Die unterschiedlichen Interessenslagen bei der Bauabnahme
Im Sinne vieler Bauunternehmer und Auftragnehmer ist die Bauabnahme durch den Bauherrn am besten eine reine Formsache – Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll und fertig.
Doch derart leichtfertig sollten Sie keinesfalls sein. Mit der Unterschrift und der damit vollzogenen Bauabnahme gehen etliche Pflichten und Verantwortungen auf Sie über.
- Anerkennung der mängelfreien Vertragserfüllung
- Zahlungspflicht der Abschlusszahlung
- Beweispflicht bei später festgestellten Mängeln
Mängelliste Bauabnahme: Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Vereinbarungen
Das sind dabei nur die wichtigsten Punkte. Bedenken Sie: ähnlich, wie vor der Vertragsunterzeichnung wird der jeweilige Auftragnehmer immer entgegenkommend und freundlich bleiben, solange nichts unterschrieben ist.
Schließlich will oder muss er sogar einen Neukunden und damit einen Auftrag gewinnen.
Ähnlich verhält es sich oftmals während der Bauabnahme: mit großer Selbstverständlichkeit und enormer Freundlichkeit wird mündlich versichert, dass natürlich sämtliche Baumängel behoben werden.
Kaum aber ist die Unterschrift unter das Bauabnahmeprotokoll gesetzt, kann sich der Auftragnehmer plötzlich nicht mehr an solche Vereinbarungen erinnern.
Mängelliste Bauabnahme: Erstellen Sie schon während der Bauzeit erste Mängellisten
Optimal ist es, wenn Sie schon nach definierten Bauetappen technische Abnahmen einzelner Gewerke durchführen.
Keinesfalls aber eine Bauabnahme einzelner Gewerke. Die technische Abnahme besagt lediglich, dass das jeweilige Gewerk zufriedenstellend ausgeführt wurde, aber noch nicht abgenommen wurde.
Insbesondere bei solchen Arbeiten, die später „verschwinden“, also beispielsweise Kellerabdichtungen oder die Elektroinstallation unter dem Putz, lohnt das regelmäßige Aufsuchen der Baustelle und das Überprüfen einzelner Gewerke.
Vorzugsweise nutzen Sie dazu einen Baubegleiter und/oder einen Bausachverständigen.
Mängelliste Bauabnahme: Besprechungsprotokolle und alles, was während der Bauzeit abgefasst wurde, zur Checkliste dazu
Entsprechend dieser Vorgaben erstellen Sie nun vorab Ihre Mängelliste für die Bauabnahme, also eine Checkliste, damit Sie keinesfalls etwas vergessen.
Zunächst sollten sämtliche Baubesichtigungsprotokolle wie auch Mängelprotokolle, die durch Baubegleiter, Sachverständigen oder/und den Bauleiter erstellt wurden, Bestandteil der Checkliste werden.
Mängelliste Bauabnahme: Amtliche Abnahmen, Genehmigungen, Bescheinigungen und Messprotokolle
Zahlreiche Gewerke und Arbeiten erfordern eine amtliche Abnahme oder die Abnahme durch entsprechend zertifizierte Betriebe. So beispielsweise bei Heizanlage und Kamin.
Aber auch der Kanalanschluss wird von etlichen wichtigen Dokumenten begleitet.
Dazu gehören das Spülprotokoll sowie die Einleitgenehmigung. Zahlreiche haustechnische Einrichten benötigen darüber hinaus Mess- und Abgasprotokolle.
Diese sollten Sie ebenfalls im einzelnen festhalten und bei der Bauabnahme auf deren Herausgabe drängen.
Mängelliste Bauabnahme: Unterlagen zu Haustechnik und Baustoffen
Weitere Dokumente, die Sie bei der Bauabnahme erhalten müssen, wären Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu Baustoffen und bestimmten Materialien, Betriebsanleitungen, Pflegehinweise und Garantieurkunden.
All diese Unterlagen – von den Mängelprotokollen die verschiedenen Mess- und amtlichen Abnahmeprotokolle bis hin zu sämtlichen Garantie- und Herstellerunterlagen, sollten Sie schon vor der eigentlichen Besichtigung und Kontrolle fordern und überprüfen.
Dazu muss jedes einzelne Dokument auch in Ihrer Mängelcheckliste erfasst sein, damit Sie es nicht vergessen können. Sollte es bereits hier zu Problemen kommen, brauchen Sie die Abnahme erst gar nicht weiter durchführen.
Keinesfalls dürfen Sie einzelne Abnahmen durchführen, da hier sonst die Gewährleistungsfrist läuft und Sie in der Nachweispflicht für einen Baumangel stehen.
Mängelliste Bauabnahme: Abnahme unter Vorbehalten
Sicher gibt es auch einige Punkte, die Sie nicht schlüssig überprüfen können – auch kein Bausachverständiger.
Sollten – vielleicht aufgrund der grundsätzlichen Erfahrungen, die Sie mit dem Auftragnehmer gemacht haben – von Haus aus Bedenken bestehen bei versteckten Gewerken, sollten Sie diese Bedenken auch in Vorbehalte umformulieren, die dann Bestandteil des Abnahmeprotokolls werden.
Hintergrund ist auch hier, dass der Vertragsnehmer dann nach wie vor in der Beweispflicht ist, also nachweisen können muss, dass er ordentlich gearbeitet hat.
Gegebenenfalls sind dazu Messungen und Probenahmen erforderlich.
Mängelliste Bauabnahme: Grundsätzliche Punkte für die Mängel-Checkliste
In Ihrer Mängel-Checkliste sollten Sie auch alle weiteren Punkte, die unbedingt zu überprüfen sind, aufführen.
Das geht im Haus von grundsätzlichen Überprüfungen, ob Fenster und Türen gerade eingebaut sind, Fenster einwandfrei öffnen und schließen, Türen nicht schleifen oder die Sanitär- und Elektroinstallation ordnungsgemäß durchgeführt wurde (auch dazu gibt es verschiedene Protokolle).
Selbst Blasen auf Tapeten und Farbnasen an Wänden sind ein Grund zur Rüge.
Mängelliste Bauabnahme: Überprüfen der Außenanlage
Außen geht es außerdem nicht nur darum, ob am Haus alles ordentlich durchgeführt wurde (Putz, Fassadenanstrich, Anschlüsse usw.), sondern auch, ob Außenanlagen vertragsgemäß angelegt wurden, Zäune tatsächlich auf den Grenzen sind, Zugänge nicht die rechte Dritter (Nachbarn) einschränken und ob der Zugang grundsätzlich der Rechtslage entspricht.
Selbst, ob Pflanzen angewachsen oder vielleicht gelb geworden sind, müssen Sie bei entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen überprüfen.
Mängelliste Bauabnahme: Wir übernehmen alles für Sie – umfassend und immer vollständig
Natürlich ist es nicht immer ganz einfach, eine solche Mängelliste zu erstellen, ohne dass etwas vergessen wird.
Dazu sind die meisten Bauherren zu sehr Laie und das Bauen eines Hauses zudem zu komplex.
Also sollten Sie sich auch hier mit uns, Ihrem Bauberater und Baubetreuer zusammensetzen und alles entsprechend ausarbeiten.
Wir verfügen über fundierte tiefe und langjährige Erfahrungen.
Auf gut deutsch: uns kann kein Auftragnehmer etwas vormachen und Sie dabei hohe Beträge im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich sparen.
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Für eine gute Bauüberwachung und Baubegleitung ist es nie zu spät – zumindestens bis zur Abnahme des Bauvorhabens nicht.