Baubegleitende Qualitätssicherung

Baubegleitende Qualitätssicherung

Baubegleitende Qualitätssicherung Berlin Brandenburg

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Die baubegleitende Qualitätssicherung gehört zu den grundsätzlichen Mindestanforderungen, die jeder Bauherr sicherstellen sollte.

Richtig gelegt, ist sie der Grundstein für ein rundherum erfolgreiches Bauprojekt, das im zeitlichen als auch im finanziellen Rahmen das Projekt in höchster Qualität zum Abschluss bringt.

In Berlin, Brandenburg und Potsdam gehören wir zu den Unternehmen, die durch langjährige Erfahrungen, kompetentes Fachwissen und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen in der baubegleitenden Qualitätssicherung überzeugen.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Nicht jeder Bauherr ist sich sämtlicher rechtlicher Konsequenzen im Verlauf der Planungs- und Bauzeit bewusst

Manche Bauherren sind der Meinung, dass bis zur Bauabnahme nicht viel zu prüfen ist.

Der Termin der Bauabnahme in Verbindung mit einem Sachverständigen kostet in der Regel um die 300 Euro zusätzlich.

Sicher kann ein Gutachter oder Bauexperte bei einer Baubegleitung helfen, jetzt noch den einen oder anderen Mangel aufzudecken.

Schließlich werden im Durchschnitt bis zu 40 mehr oder weniger gravierende Baumängel bei der Bauabnahme festgestellt.

Doch das böse Erwachen kommt meist viel später, wenn der ehemalige Bauherr meist gar nicht mehr über die hinter ihm liegende Bauphase nachdenkt.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Nicht jeder Baumangel kann bis zur Bauabnahme gesichert werden, wenn keine baubegleitende Qualitätssicherung stattfindet

Bis zu 30 Prozent der Baumängel werden erst im Verlauf der ersten zwei Jahre festgestellt.

Mehr als 50 Prozent sind es dann in den ersten 5 Jahren.

Nun ist das zwar exakt die Zeit, die in den meisten Fällen auch als Gewährleistungszeitraum definiert ist.

Doch was nützt eine Gewährleistung, wenn das Bauunternehmen oder der Auftraggeber (beispielsweise Bauträger) inzwischen Insolvenz anmelden musste?

Eine wirklich professionelle und umfassende, vor allem aber baubegleitende Qualitätssicherung sieht nicht nur anders aus, sie kann – professionell durchgeführt – sämtliche Baumängel umgehend beseitigen – und kennt auch Maßnahmen, die Sie bei Insolvenz des Auftragnehmers während der Gewährleistungszeit schützen.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Die umfassende Bauqualitätssicherung beginnt schon in der Planungsphase

Das schließt die eigentlichen Kosten, die der Baumangel verursacht, ebenso mit ein wie die etwaigen Folgekosten, die erst gar nicht entstehen müssen (Beispiel: Sanitärinstallation muss unter Putz oder Fliesen freigelegt werden).

Daher bieten wir Ihnen eine dreistufige Qualitätssicherung an, die von Anfang an begleitend ist:

  • planungsbegleitende Qualitätssicherung
  • rechtliche und vertragliche (Inhalt) Qualitätssicherung
  • baubegleitende Qualitätssicherung

Schon während der Planungsphase erarbeiten wir mit Ihnen zusammen ein Konzept, das sämtliche Ihrer Bedürfnisse und Anforderungen widerspiegelt.

Außerdem wird auch der finanzielle Kontext entsprechend berücksichtigt, sodass schon während der Planungsphase ein sehr detailliertes Bild vom anschließenden Vertrag, der Bauphase und dem späteren Neubau festgelegt werden kann.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Die planungsbegleitende Qualitätssicherung

Jeder Bauherr hat natürlich seine ganz bestimmten Vorstellungen. Diese Vorstellungen kollidieren aber zumeist mit dem finanziellen Rahmen, oft auch den bautechnischen Machbarkeiten und in seltenen Fällen der weiter in der Zukunft vorausschauenden Baugestaltung.

All diese Aspekte bringen wir mit Ihnen zusammen in Einklang, ohne dass Sie dadurch Qualitätseinbußen erleiden müssten.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Vor der Vertragsunterzeichnung ist vor der Bauabnahme

Die Vertragsunterzeichnung und die Bauabnahme sind die wohl bedeutendsten rechtlichen Schritte, die Sie vollziehen.

Ersteres markiert die Realisierung des Bauprojekts, die Bauabnahme stellt im günstigsten Fall dessen Abschluss dar.

Dass jedoch beide Geschehnisse eng miteinander verwoben sind, nehmen zahlreiche Bauherren gar nicht war, da sie die verschiedenen Ereignisse (Planung, Bauvertrag, Bauzeit, Abnahme) hintereinander sehen.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Die Qualität des Bauvertrags gibt auch einen Blick auf die Bauqualität frei

Doch bereits der Bauvertrag stellt die Weichen dafür, wie Sie die Bauphase positiv beeinflussen können und die spätere Bauabnahme verläuft.

Daher nachfolgend einige Beispiele: die Baubeschreibung, die alle Gewerke, Baustoffe und Produkte inklusive Preisen im Detail beschreibt, enthält „Fenster von Markenhersteller oder gleichwertig“.

Was sagt gleichwertig aus? Nichts. Nur, dass der Bauunternehmer oder Bauträger auch No-Name-Produkte statt des Markenprodukts verwenden kann und dabei viel Geld spart.

Oder ein ganz anderes Beispiel: bezüglich der Bauabnahme und der Baustellenbesuche steht bei einem Bauträgervertrag überhaupt nichts im Bauvertrag.

Das bedeutet zum einen, dass keine förmliche Bauabnahme erfolgen muss. Stattdessen kann auch eine konkludente Abnahme erfolgen.

Schon das Entgegennehmen der Hausschlüssel oder das Einschalten der Heizung durch Sie kann ein solches Verhalten darstellen. Nur dass es viele Bauherren als Laien gar nicht wissen.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Der Bauvertrag kann maßgeblichen Einfluss auf die Bauqualität nehmen

Und es kann vor der Bauabnahme noch schlimmer kommen: Sie beauftragen uns beispielsweise nach der Bauvertragsunterzeichnung mit der baubegleitenden Qualitätssicherung.

Dann müssen wir mindestens sieben bis acht Mal die Baustelle besuchen und den jeweiligen Etappenabschnitt überprüfen. Doch sind Sie nicht der Bauherr, sondern nur Käufer.

Der Bauherr ist der Bauträger, der Ihnen das fertige Haus verkauft. Der Bauträger als Bauherr kann es Ihnen verbieten, dass Sie oder ein Baubetreuer die Baustelle betritt.

Die Gewerke, die später wegen der Folgearbeiten nicht mehr sichtbar sind, können so kaum noch überprüft werden.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Vertragsüberprüfung ist ebenfalls qualitätssichernd

Daher überprüfen wir den gesamten Vertragsinhalt mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben. Denn solange Sie noch nicht unterschrieben haben, sind Änderungen zu Ihren Gunsten kein großes Problem.

Danach kann es unmöglich oder sehr teuer werden. Außerdem kann ein Bauvertrag den privaten Bauherren schnell übervorteilen.

Im optimalen Fall ziehen selbst wir noch einen Fachanwalt für Baurecht zurate.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Während der Bauphase

Dann erfolgt die eigentliche, baubegleitende Qualitätssicherung.

Zum Abschluss bestimmter Gewerke (Abschluss Erdarbeiten unmittelbar vor der Bodenplatte, nach Kellerfertigstellung, nach Rohbau- und Dachstuhlfertigstellung, vor Innen- und Außenputz usw.) besichtigen wir die Baustelle und sehen uns die einzelnen Gewerke genau an.

Wir erstellen für Sie Protokolle zu den Baumängeln und auch zu den Absprachen mit dem Auftragnehmer, die Sie nur mit uns zusammen führen sollten. Sämtliche so erstellte Dokumente fließen dann in die Bauabnahme ein.

Baubegleitende Qualitätssicherung: Eine Bauabnahme mit gutem Gefühl

Nicht nur die bereits bekannten Mängel werden auf Beseitigung überprüft, sondern nun der gesamte Bau. Erst, wenn Sie von uns grünes Licht erhalten, können Sie den Bau abnehmen.

Dafür erhalten Sie die absolute Sicherheit, dass Ihr Haus in höchster Qualität gebaut wurde und keine Mängel mehr vorhanden sind.

Selbst die Bauunternehmen auf der Baustelle arbeiten oft schon viel hochwertiger, wenn sie nur wissen, dass eine baubegleitende Qualitätssicherung stattfindet.

Das spart eine Menge Geld, Zeit und Nerven.

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